Schutz- und Hygienemaßnahmen ab 1. April 2022

Ab dem 1. April entfällt die Maskenpflicht an Schulen. Die Senatsverwaltung empfiehlt aber dringend, weiterhin Masken zu tragen Auch wir an dr MMG finden dies sehr empfehlenswert!

Hinzu kommt ab dem 1. April die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen. Das bedeutet, dass alle Schüler*innen an den Selbsttestungen teilnehmen, die weiterhin 3x/Woche stattfinden.
Alternativ kann eine Bescheinigung aus einem Testzentrum vorgelegt werden.

Bei schulischen Veranstaltungen gilt für Eltern und Besucher weiterhin die 3G-Regel.

Musterhygienepläne, Stufenzuordnungen und die 2. Schul-Hygiene-Verordnung treten mit Ablauf des 31. März außer Kraft. Die schulische Testpflicht wird dann in der neuen Basisschutzmaßnahmenverordnung geregelt sein.

Bleiben Sie weiterhin wachsam und passen Sie gut auf sich auf.

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